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Der Digitale Finanzbericht ist ein Projekt im Rahmen der Digitalen Agenda der Bundesregierung zur einheitlichen Abschlussdatenübertragung von Unternehmen an ihre Banken und Sparkassen.

Auf Basis des aus dem E-Bilanz-Verfahren bereits bewährten XBRL-Formats (EXtensible Business Reporting Language) lassen sich die Daten aus dem DiFin automatisch weiterverarbeiten. Damit verringert sich bei allen Beteiligten der administrative Aufwand und durch den Wegfall von potenziellen Fehlerquellen verbessert sich die Datenqualität.
Anfang März gab die Deutsche Bundesbank den Startschuss für die offizielle Marktfreigabe des DiFin zum 1. April 2018. Das Verfahren wurde ab dem Juni 2017 in einer Pilotphase zusammen mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie ausgewählten Kreditinstituten getestet.

Die Vorteile:

  • Einheitlicher elektronischer Verteilprozess an alle Banken und Sparkassen auf Basis des praxiserprobten und bewährten Formats der E-Bilanz
  • Die Möglichkeit die Datenerfassung in Zukunft weiter zu automatisieren
  • Optimale Vorbereitung auf das Kreditgespräch und schnellere Bearbeitung von Kreditantrag/-prolongation durch kürzere Durchlaufzeiten
  • Insgesamt weniger zeitintensive, manuelle, papiergebundene und fehleranfällige Prozesse, und dadurch Vermeidung von Erfassungsfehlern und kürzere Durchlaufzeiten

Natürlich stellt sich jetzt die Frage: Wie verwendet man den Digitalen Finanzbericht?

Diese Frage stellen sich die Unternehmen, die ihren DiFin versenden wollen, aber auch IT-Dienstleister die eine oder ihre Software anbieten wollen, um den DiFin einzusetzen. Und ebenso Finanzdienstleister die den DiFin empfangen und weiter verarbeiten möchten.

Die Leasinggesellschaften im Speziellen stellen sich auch die Frage, wie man bei der Kreditprüfung den DiFin als Touchpoint in die Customer Journey einbinden kann. Stellt die Schufa und die Creditreform den DiFin zur Verfügung oder bekommt man diesen von dem Bankinstitut der Antragssteller?

Auf jeden Fall müssen die Unternehmen für eine sichere elektronische Übermittlung der im DiFin-Prozess verlangten Daten und Unternehmensinformationen sorgen.

Der Unterschied zwischen Analog und Digital:

Der Digitale Finanzbericht O'Donovan
Im oben gezeigten Bild wird ersichtlich, wie sich die Medienbrüche reduzieren und die Automatisierung der Prozesse verbessert. Im Gegensatz zur Übermittlung der E-Bilanz ist die Übertragung des DiFin an Banken nicht gesetzlich verpflichtend. Alle in der Prozesskette relevanten Unternehmen sollten sich aber darüber im Klaren sein, dass der Trend weiterhin eindeutig in Richtung Digitalisierung geht und langfristig die meisten Prozesse automatisiert und IT-gestützt ablaufen werden.

Um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, müssen sich die Unternehmen daher zukünftig darauf einstellen, Prozesse und Software für den DiFin einzusetzen.

Gerne sprechen wir mit Ihnen darüber, wie wir Ihre Situation anhand ihrer Architektur bewerten und zeigen Ihnen, was es braucht, damit Sie für die Zukunft gerüstet sind!

Lassen Sie uns doch mal drüber sprechen!

Von mir aus auch gerne sofort.

Uwe Michler
+49 151 4222 7178

...ist Vorstand bei der O’Donovan Consulting AG. Seit mehr als 18 Jahren steht die Lösung von Herausforderungen aus Vertrieb und Service in Verbindung mit innovativen technologischen Lösungen im Fokus seiner Tätigkeit. Aktuell unterstützt er seine Auftraggeber dabei, Strategien für eine kundenorientierte Unternehmensführung zu entwickeln und im Unternehmen umsetzen. „Unternehmen können am Markt gewinnen, wenn Sie es schaffen, Services in Abhängigkeit der jeweiligen Situation zu individualisieren, dass Kunden bleiben – am besten aus Bequemlichkeit, gerne auch aus Begeisterung.''